Liebe Mitarbeiterinnen, liebe Mitarbeiter
Die Erhöhung des Rentenalters, insbesondere der Frauen, ist ein schwieriger "Dauerbrenner" (nicht nur) in der Schweizer Politik. Kein Wunder, gibt das Thema auch bei uns zu reden und stiftet ganz schön Verwirrung. Gerne bringen wir "Licht ins Dunkel":
- Das ordentliche AHV-Rentenalter (1. Säule) liegt in der Schweiz nach wie vor bei 64 für Frauen bzw. bei 65 bei Männern. Sie erhalten die AHV-Rente ab dem Monat, der auf Ihren entsprechenden Geburtstag folgt. Allerdings nicht automatisch: Die AHV-Rente muss rechtzeitig durch Sie beantragt werden!
- In unserer Pensionskasse BVK (2. Säule) wurde das Rentenalter bereits flexibilisiert: Männer und Frauen dürfen nach vollendetem 60. Lebensjahr auf irgendeinen Zeitpunkt den Altersrücktritt erklären. Das nennt man "vorzeitige Pensionierung".
Schluss ist mit 65 - dann erfolgt auch in der 2. Säule die ordentliche Pensionierung. Damit den Frauen beim Sparen kein Nachteil entsteht, dürfen auch sie bis 65 arbeiten und damit 1 Jahr länger sparen - wenn sie wollen.
Es kann also - dank der BVK - sein, dass Sie als Frau mit 64 bereits die AHV-Rente beziehen aber weiter im Spital Affoltern arbeiten.
Selbstverständlich gibt es sowohl in der 1. als auch in der 2. Säule Ausnahmeregelungen (vorzeitiger oder aufgeschobener Bezug der Rente). Erkundigen Sie sich rechtzeitig!
Wir haben dieses Thema in einem Merkblatt aufgegriffen (SAMS 2534), das wir Ihnen gerne empfehlen: Merkblatt Pensionierung.
Achtung: Für Assistenz- und Oberärzte gelten aufgrund der Versicherung bei der VSAO andere Bestimmungen!
Suchen Sie bei Unklarheiten das Gespräch mit Ihrem bzw. Ihrer Vorgesetzten oder melden Sie sich bei uns.
Ihre Personalabteilung